Rechtsgebiet Gesellschaftsrecht
Viele Unternehmer arbeiten nicht mehr als Einzelkaufmann, sondern bilden stattdessen ein gemeinschaftliches Unternehmen mit Partnern, um so verschiedene Kompetenzen und Kapital zu bündeln. Wird eine solche unternehmerische Partnerschaft vor der Geschäftsaufnahme nicht durch einen Gesellschaftervertrag geregelt, landen Differenzen häufig vor den Gerichten und verursachen somit Kosten und Ärger.
Welche der vielen Gesellschaftsformen für das jeweilige Unternehmen am besten geeignet ist, sollte - auch in steuerrechtlicher Hinsicht - eingehend geprüft werden. Um eine juristische Beratung kommt der Unternehmer hier kaum herum. Insbesondere seitdem die europäische Rechtsprechung neben den nach deutschem Recht vorgesehenen Gesellschaftsformen (GmbH, GbR, KG, oHG) teilweise auch ausländische Gesellschaftsformen erlaubt: Hier sei nur auf die derzeit äußerst beliebte, aber nicht immer empfehlenswerte Gesellschaftsform der Limited (Ltd.) nach britischem Recht hingewiesen.
Herr Rechtsanwalt Wolfrum zeigt seinen Mandanten die verschiedenen Möglichkeiten auf und findet gemeinsam mit ihnen die individuell geeignete Rechtsform.
Übrigens ist es empfehlenswert, etwa alle sieben Jahre zu überprüfen, ob ein Unternehmen noch über die optimale Rechtsform verfügt. Aufgrund des sich ständig wandelnden rechtlichen Umfelds, im Hinblick auf eine Unternehmensnachfolge oder eine Betriebsübernahme kann sich ein Wechsel der Rechtsform anbieten - insbesondere bei geänderten wirtschaftlichen Zielvorstellungen der Unternehmensleitung.
Neben den verschiedensten Arten von Gesellschaftsverträgen gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Verträgen oder wichtigen formellen Schreiben, bei denen Formvorschriften oder besondere Klauseln beachtet werden müssen. Hier seien vor allem Geschäftsführer- oder Prokuristenverträge, Einberufung von Gesellschafter-/ Hauptversammlungen, Kapitalheraufsetzungen und gewerbliche Pflichtanmeldungen erwähnt.
Unabhängig von der derzeitigen Lage des Unternehmens, sollte nicht vergessen werden, beizeiten die Unternehmensnachfolge zu regeln. Nur ca. 50 % der Unternehmen haben geeignete Vorsorgemaßnahmen für den Notfall (Testament/Erbvertrag) getroffen (Quelle: ifm-Erhebung 2002).
Die gesetzliche Erbfolge ist auf die Belange von Beamten und Angestellten zugeschnitten, nicht auf die der Unternehmer! - Ist alles in Ihrem Sinne geregelt?
Herr Rechtsanwalt Wolfrum berät und informiert Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen und regelt die Unternehmensnachfolge in Ihrem Sinne.
Sollte Ihr Unternehmen aus irgendeinem Grund in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, berät Herr Rechtsanwalt Wolfrum Sie hinsichtlich der persönlichen Haftung, unter Berücksichtigung der jeweils vorliegenden Gesellschaftsform. Natürlich auch im Hinblick auf eine steuerliche Haftung gegenüber dem Fiskus. Er erstellt Ihnen einen Überschuldungsstatus und berät Sie bezüglich der Stellung von Insolvenzanträgen.
Neben der persönlichen Haftung des Mandanten gilt das Augenmerk von Herrn Rechtsanwalt Wolfrum der Vermeidung von Insolvenzstraftaten.
